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Corona | Keine Erstattung von Corona-Entschädigungen (OVG NRW)
Das Land Nordrhein-Westfalen hat es in zwei Fällen zu Recht abgelehnt, Fleischverarbeitungsunternehmen eine Entschädigung dafür zu gewähren, dass diese Mitarbeiter weiter bezahlt hatten, die sich nach Corona-Ausbrüchen im Betrieb im Frühjahr 2020 in häuslicher Quarantäne befanden. Das hat das Oberverwaltungsgericht in zwei Musterverfahren entschieden und damit Urteile der Verwaltungsgerichte Minden und Münster aufgehoben (OVG NRW, Urteile v. - 18 A 563/22 und 18 A 1460/22).
Sachverhalt: Die Klägerinnen setzten als Subunternehmen ihre Arbeitnehmer bei großen fleischverarbeitenden Betrieben in Rheda-Wiedenbrück und Coesfeld ein. Dort kam es im Mai bzw. Juni 2020 zu SARS-CoV-2-Ausbruchsgeschehen. Die Behörden schlossen daraufhin die Betriebe und ordneten gegenüb...