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Einkommensteuer | Behandlung der Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Betreuer (FinMin)
Das Thüringer Finanzministerium hat zur einkommensteuerlichen Behandlung der Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Betreuer nach § 1878 BGB Stellung genommen ( 1040-21 - S 2121/18-2-2898/2023).
Hintergrund: Aufgrund des Gesetzes zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts vom (BGBl I S. 882 vom ) haben sich Änderungen hinsichtlich der BGB Verweise ergeben. Die Änderungen im BGB sind zum in Kraft getreten.
Ehrenamtliche Betreuer erhalten ab dem eine jährliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 425 Euro (bis : 400 Euro). Die Aufwandsentschädigung wird für jede einzelne Vormundschaft, Pflegschaft und Betreuung gewährt. Es ist deshalb in Ausnahmefällen möglich, dass eine Betreuungs...