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Einkommensteuer | Steuerfreiheit der Einnahmen der in Corona-Impfzentren ehrenamtlich Tätigen (FinMin)
Das Thüringer Finanzministerium hat zur Steuerfreiheit der Einnahmen der in Corona-Impfzentren und mobilen Impfteams sowie in Corona-Testzentren ehrenamtlich Tätigen nach § 3 Nummer 26 bzw. 26a EStG Stellung genommen ( 1040-21-S 1901/67-18465/2023).
Hintergund: Der Corona-Pandemie soll mit Impfstoffen und verstärkten Corona-Testungen der Bevölkerung begegnet werden. In Thüringen betreibt die Kassenärztliche Vereinigung Thüringen (KVT) die Impfstellen und mobilen Impfteams im Auftrag des Thüringer Gesundheitsministeriums. Über die KVT werden Räumlichkeiten, Personal und dessen Abrechnung organisiert. Die Corona-Testzentren werden regional sehr unterschiedlich organisiert.
Zur steuerlichen Behandlung der ehrenamtlich Tätigen gilt Folgendes:
Nach bundes...