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Sozialrecht | Höheres Elterngeld für schwangere Frauen (BSG)
Einer schwangeren Frau steht kein
höheres Elterngeld zu, wenn sie im Bemessungszeitraum arbeitslos war und ihren
bisherigen Beruf schwangerschaftsbedingt nicht wieder aufnehmen konnte. Die
Gewährung eines höheren Elterngelds kommt nur in Betracht, wenn Ursache des
geringeren Erwerbseinkommens eine schwangerschaftsbedingte Erkrankung war
().
Hintergrund: Bei der Bestimmung des Bemessungszeitraums zur Ermittlung der Höhe des Elterngeldes bleiben u.a. Kalendermonate unberücksichtigt, in denen die berechtigte Person eine Krankheit hatte, die maßgeblich durch eine Schwangerschaft bedingt war, § 2b Absatz 1 Satz 2 Nummer 3 BEEG.
Sachverhalt: Die Klägerin arbeitet seit 2001 als Kameraassistentin insbesondere bei Filmproduktionen. Wie in der Filmbranche üblich, setzt...