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Niedersächsisches FG | Zulässigkeit der Einheits-GmbH & Co. KG
Im Streitjahr 2009 handelte es sich bei der Klägerin um eine GmbH & Co. KG, die originär gewerbliche Einkünfte aus Dienstleistungen und Beteiligungserträgen erwirtschaftete. Nicht am Vermögen der Klägerin beteiligte Komplementärin war die Geschäftsführungs-GmbH, deren Anteile zu 100 % von der Klägerin gehalten wurden. Zwischen der Klägerin und der GmbH bestand ein Gewinnabführungsvertrag. Die Geschäftsführungs-GmbH war im Streitjahr zu 50 % an einer dänischen A/S beteiligt und behandelte deren Dividenden unter Anwendung des § 8b KStG als zu 100 % steuerfrei. Hierdurch wurden der Klägerin als Organträgerin nur die darüberhinausgehenden Einkünfte gem. § 14 KStG der Geschäftsführungs-GmbH als Organgesellschaft zugerechnet. Die Finanzverwaltung lehnte die steuerfreie Behandlung der D...