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FG München | Teilwertabschreibungen auf nicht fremdüblich besicherte Darlehen sind zu korrigieren
Das FG München hatte über die steuerliche Abzugsfähigkeit von Teilwertabschreibungen auf Darlehens- und Zinsforderungen gegen eine nahestehende ausländische Gesellschaft zu entscheiden. Die Klägerin, eine inländische Kapitalgesellschaft, gewährte einer ihr nahestehenden ukrainischen Kapitalgesellschaft im Jahr 2003 ein Darlehen für den Bau und Betrieb eines Hotels in der Ukraine. Vereinbart war ein Zinssatz i. H. von 12 % und eine Besicherung durch die Übergabe der Besitzrechte, die sich aus der Erlaubnis der Bauarbeiten, dem Grundstückspachtvertrag und sonstiger technischer Baudokumentation ergeben. Die Rückzahlung des Darlehens sollte zum erfolgen. Durch insgesamt elf Zusatzvereinbarungen wurde die Darlehenslaufzeit mehrfach verlängert, das Darlehen erh...