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BFH Urteil v. - VI R 74/86 BStBl 1988 II S. 674

Gesetze: EStG 1982 § 32 bEStG 1982 § 51 Abs. 4 Nr. 2GG Art. 3 Abs. 1GG Art. 20GG Art. 14 Abs. 2GG Art. 80 Abs. 1 Satz 2

Die Anwendung des Progressionsvorbehalts auf das Arbeitslosengeld und die dem Bundesminister der Finanzen erteilte Ermächtigung zur Festsetzung der Bruttobeträge bei Lohnersatzleistungen sind nicht verfassungswidrig

Leitsatz

1. Das im § 32 b Abs. 1 Nr. 1 EStG genannte Arbeitslosengeld ist bei Anwendung des Progressionsvorbehalts nach Abs. 2 Nr. 1 dieser Vorschrift mit Bruttobeträgen zu erfassen.

2. Die Ermächtigung im § 51 Abs. 4 Nr. 2 EStG an den BMF, die für die Anwendung des § 32 b Abs. 2 Nr. 1 EStG maßgebenden Bruttobeträge festzusetzen, entspricht den Anforderungen des Art. 80 Abs. 1 Satz 2 GG.

3. § 32 b Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 Nr. 1 EStG ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1988 II Seite 674
EAAAA-92633

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