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Arbeitshilfe - Stand: 09.03.2023
Bei einer Besteuerung nach § 29 Abs. 2 ErbStG kann infolge eines Widerrufs einer vorangegangenen Schenkung von Betriebsvermögen weiterhin die Steuerbegünstigung des § 13a ErbStG angewendet werden
Kann bei einer Besteuerung nach § 29 Abs. 2 ErbStG infolge eines Widerrufs einer vorangegangenen Schenkung von Betriebsvermögen weiterhin die Steuerbegünstigung des § 13a ErbStG angewendet werden?
Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().