Brexit: Umsatzsteuerrechtliche Auswirkungen nicht bestätigter Ausfuhren; Hier: Verlängerung der Regelung zum erleichterten Ausfuhrnachweis
USt-Kurzinformation
Bezug:
Mit Kurzinfo vom (http://ais-produktion.clmst-sh.dcsprod.de:8003/x/96727) war das Verfahren zum erleichterten Ausfuhrnachweis in Fällen, in denen eine Ausfuhr in das Vereinigte Königreich Großbritannien (ohne Nordirland) bei einer inländischen Ausfuhrzollstelle elektronisch angemeldet worden ist und über eine Grenzzollstelle in einem anderen Mitgliedstaat ausgeführt wird, es aber dem Unternehmer nicht möglich oder nicht zumutbar ist, den Ausfuhrnachweis durch den Ausgangsvermerk oder den Alternativ-Ausgangsvermerk zu führen, vorgestellt worden.
Diese – ursprünglich bis zum befristete - Billigkeitsregelung wird bis zum verlängert.
Finanzministerium des Landes
Schleswig-Holstein v. - VI 358 - S
7133-005
Fundstelle(n):
UR 2023 S. 175 Nr. 4
YAAAJ-35227