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NWB Nr. 11 vom

Keine zeitliche Befristung eines Antrags auf ermäßigte Besteuerung innerhalb der Festsetzungsfrist

Christian Hahn

In laufenden Steuerberatungsmandaten ist der Steuerberater regelmäßig Haftungsrisiken ausgesetzt. Hierzu zählen neben der Frage, ob und inwieweit steuerliche Antrags- bzw. Wahlrechte ausgeübt werden können oder sollen, auch verfahrensrechtliche „Hürden“. Doch auch der Steuerpflichtige ist steuerlichen Unwägbarkeiten ausgesetzt. Das , NWB SAAAJ-27985) hatte sich u. a. mit der Frage auseinandergesetzt, bis zu welchem Zeitpunkt das Wahlrecht auf ermäßigte Besteuerung nach § 34 Abs. 3 EStG ausgeübt werden muss und ob sich ein Anspruch auf Neuausübung des Wahlrechts aus § 34 Abs. 3 EStG ergibt, wenn es zu einer Änderung der Einkommensteuerfestsetzung aufgrund eines (geänderten) Grundlagenbescheids kommt.

Zeitlicher Umfang der Ausübung des Wahlrechts nach § 34 Abs. 3 EStG

[i]FG Köln, Urteil v. 9.3.2022 - 15 K 1055/20, NWB SAAAJ-27985 Unter Berücksichtigung der ständigen Rechtsprechung des BFH sei die Ausübung von Antrags- oder Wahlrechten, die dem Grunde nach keiner zeitlichen Begrenzung unterliegen, grundsätzlich nur zulässig, solange der entsprechende Steuerbescheid nicht formell und materiell bestandskräftig sei. Die erstmalige oder geänderte ...