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Verfahrensrecht | Aufhebung eines FG-Urteils gegen den falschen Beklagten (BFH)
Ein nach einem gesetzlichen Beteiligtenwechsel gegen den falschen Beklagten ergangenes Urteil des FG ist auf die Revision des falschen Beklagten hin aufzuheben. Der Rechtsstreit ist in einem solchen Fall an das FG zurückzuverweisen, wenn der richtige Beklagte selbst nicht ebenfalls Revision eingelegt hat und der Prozessführung des falschen Beklagten im Revisionsverfahren auch nicht zugestimmt hat (; veröffentlicht am ).
Sachverhalt: Die beklagte Landesfinanzkasse (LFK) stellte mit Abrechnungsbescheid v. fest, dass nacherhobene Kapitalertragsteuer in Höhe von rund 7.900 € nicht auf die Einkommensteuer 2007 anzurechnen sei. Der Inhaltsadressat des Abrechnungsbescheids, der Kläger, legte bei der LFK Einspruc...