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SV-Status | Atypisch stille GmbH-Gesellschafterin
Eine atypisch stille Gesellschafterin einer GmbH, die als Assistentin der Geschäftsleitung und Prokuristin in der GmbH tätig ist, aber keinen Geschäftsanteil am Stammkapital der GmbH hält, ist typischerweise nicht in der Lage, ihren Bindungen aus einem Arbeitsvertrag als Angestellte durch Berufung auf die satzungsrechtlichen Verpflichtungen ihrer Arbeitgeberin zu entgehen.
Es liegt nach Ansicht des Gerichts eine abhängige Beschäftigung vor. Bestimmend hierfür sei der von Arbeits- und Entgeltleistungen geprägte Arbeitsvertrag der Assistentin. Daran ändere die atypisch stille Gesellschaftsbeteiligung nichts. Denn als stille Gesellschafterin sei die Assistentin nicht in der Lage, ihren Bindungen aus dem Arbeitsvertrag zu entgehen. Sie habe nicht die Rechtsmacht, sich einer Weisungsg...