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UmwG | Neue Regelungen des UmwG in Kraft getreten
Das Gesetz zur Umsetzung der Umwandlungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Gesetze v. (BGBl 2023 I Nr. 51) ist am in Kraft getreten. Ab dem Zeitpunkt finden grds. alle Bestimmungen des Umwandlungsgesetzes in aktueller Fassung Anwendung. Ausnahmen hierzu enthält § 355 UmwG, der dem Umstand Rechnung trägt, dass sich für Umwandlungsverfahren, die bereits vor Inkrafttreten des Gesetzes eingeleitet wurden, mit Inkrafttreten des Gesetzes die einzuhaltenden Verfahrensbestimmungen ändern können. Die beteiligten Rechtsträger können die Umwandlung auf Grundlage der Verfahrensbestimmungen des Umwandlungsgesetzes in der bis zum geltenden Fassung konzipieren und durchführen. Die Anwendung der Verfahrensbestimmung in der früheren Fassung erfolgt unter den Voraussetzungen von Absatz 1 verfahrensfehlerfrei. Durch die Best...