Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Körperschaftsteuer | Übergangsregelung vom Anrechnungs- zum Halbeinkünfteverfahren im JStG 2008 teilweise verfassungswidrig (BVerfG)
§ 38 Abs. 5 und 6 i.V.m. § 34 Abs. 16 Satz 1 KStG in der Fassung des JStG 2008 v. ist mit dem allgemeinen Gleichheitssatz nach Art. 3 Abs. 1 GG unvereinbar. Der Gesetzgeber ist verpflichtet, den festgestellten Verfassungsverstoß bis zum rückwirkend zu beseitigen. Diese Verpflichtung erfasst alle noch nicht bestandskräftigen Entscheidungen, die auf den für verfassungswidrig erklärten Vorschriften beruhen. Bis zu einer Neuregelung dürfen Gerichte und Verwaltungsbehörden die Normen im Umfang der festgestellten Unvereinbarkeit nicht mehr anwenden, laufende Verfahren sind auszusetzen (; veröffentlicht am ).
Hintergrund: Die o.g. Regelung ist Teil der Übergangsvorschriften für den Systemwechsel vom körperschaftsteuerrechtli...