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RENO Nr. 3 vom Seite 2

Die neuen Formulare für die Zwangsvollstreckung – Teil 2

Rechtsfachwirtin Gabriele Waldschmidt

Nachdem im Referentenentwurf geplant war, die bisherige Struktur mit Modulen entfallen zu lassen, hat der Gesetzgeber aufgrund der massiven Kritik die Modulstruktur doch wieder in die Formulare aufgenommen.

Adresse des Gerichts oder des Gerichtsvollziehers

Der Auftrag ist grundsätzlich an das zuständige Amtsgericht zu übermitteln, das den Auftrag sodann an den Gerichtsvollzieher weiterleitet. Sollte dem Gläubiger (-vertreter) bekannt sein, welcher Gerichtsvollzieher zuständig ist, kann der Auftrag auch an diesen direkt übermittelt werden.

Info

Da die Abbildung der Formulare den Umfang des Beitrags „sprengen“ würde, finden Sie alle Abbildungen in mein.kiehl.de oder über den QR-Code.

Info

Die passenden Abbildungen finden Sie hier KIEHL DAAAJ-31712.

Auf Seite 1 des Formulars (siehe Abb. 1) wird ein verpflichtend auszufüllendes Formularfeld für Angaben zum Schuldner geschaffen. Dadurch soll eine schnelle Zuständigkeitsprüfung für die Gerichtsvollzieher ermöglicht werden. Einzutragen ist bei mehreren Schuldnern derjenige Schuldner, nach dem sich die Zuständigkeit des Gerichtsvollziehers oder des Gerichts richten soll.

Kontaktdaten des Gläubigers

Es folgen die Kontaktdaten des Gläubigers (siehe Abb. 2). Diese sol...

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