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Brückenversorgung und Befund (Teil I)
Die Versorgung mit Brücken gehört zu den alltäglichen Verrichtungen in einer zahnärztlichen Praxis. Im Prinzip ist die Berechnung nicht sehr schwierig, aber durch das befundorientierte Festzuschuss-System mit Regelversorgung, gleichartigem und andersartigem Zahnersatz können sich einige Stolpersteine ergeben. In vielen Fällen wird allein durch eine zusätzliche oder auch vollständige Verblendung bereits die Regelversorgung überschritten, dann wird auch bei Kassenpatienten sowohl nach dem BEMA als auch nach der GOZ abgerechnet. Schon bei der Planung müssen eine Vielzahl von Richtlinien und Bestimmungen beachtet werden, die manchen „Brückentraum“ zumindest als vertragszahnärztliche Leistung platzen lassen.
Welche Arten von Zahnersatz gibt es?
Traditionell kann man den Zahnersatz grundsätzlich in drei verschiedene Arten unterteilen:
herausnehmbarer Zahnersatz
festsitzender Zahnersatz
kombinierter Zahnersatz.
Beim herausnehmbaren Zahnersatz denkt man sofort an eine Prothese, die häufig mit Klammern an den Restzähnen befestigt ist. Die Prothese muss vom Patienten zumindest für die Reinigung mehrmals täglich herausgenommen und wieder eingesetzt werden. Das ist u. a. auch ein psychologischer Nac...