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BFH Urteil v. - III R 171/82 BStBl 1988 II S. 535

Gesetze: EStG § 4 Abs. 5 Nr. 2, Abs. 6 (Abs. 7 n. F.)AO § 162 Abs. 2 Satz 1 (AO 1977 § 146 Abs. 1 Satz 1)

Zur Pflicht der zeitnahen Aufzeichnung von Bewirtungskosten

Leitsatz

Bewirtungsaufwendungen i.S. des § 4 Abs. 5 Nr. 2 EStG müssen auch zeitnah aufgezeichnet werden. Eine erstmals nach Ablauf des Geschäftsjahres vorgenommene Verbuchung genügt diesem Erfordernis jedenfalls nicht.

Ebensowenig kann eine geordnete Sammlung von Belegen - nach den Grundsätzen der sog. Offene-Posten-Buchhaltung - die erforderliche (zeitnahe) Aufzeichnung ersetzen, wenn die Aufwendungen erstmals nach Ablauf des Geschäftsjahres summenmäßig erfaßt werden.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1988 II Seite 535
JAAAA-92585

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