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BFH Urteil v. - VI R 135/84 BStBl 1988 II S. 525

Gesetze: EStG 1969 §§ 8, 19, 24 Nr. 1 Buchst. aEStG 1969 § 34 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 2LStDV 1968 § 2

Zur Versteuerung des geldwerten Vorteils aus der Übertragung eines Grundstücks an einen Arbeitnehmer im Zusammenhang mit der Auflösung des Dienstverhältnisses, wenn der Kaufpreis wegen eines dem Arbeitnehmer hieran eingeräumten Wohnrechts gemindert ist

Leitsatz

1. Überläßt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer lebenslänglich die unentgeltliche Nutzung eines Einfamilienhauses im Hinblick auf das zwischen ihnen bestehende Dienstverhältnis, so fließt dem Arbeitnehmer aufgrund dieses obligatorischen Wohnrechts monatlich ein geldwerter Vorteil i.S. des § 2 Abs. 2 Nr. 1 LStDV in Höhe der ersparten ortsüblichen Miete zu.

2. Vereinbaren Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Übertragung des betroffenen Grundstückes an den Arbeitnehmer zu einem wegen des Wohnrechts geminderten Kaufpreis, so fließt hiermit der zu diesem Zeitpunkt bestehende Kapitalwert des obligatorischen Wohnrechts dem Arbeitnehmer als geldwerter Vorteil zu.

3. Erfolgt eine solche Vereinbarung im Zusammenhang mit einer vom Arbeitgeber ausgesprochenen Kündigung des Dienstverhältnisses, so kann in diesem Zufluß eine steuerbegünstigte Entschädigung i.S. des § 34 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2, § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG liegen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1988 II Seite 525
FAAAA-92582

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