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Online-Nachricht - Donnerstag, 02.03.2023

Einkommensteuer | Kein Zufluss von Bonuszinsen aus einem Bausparvertrag (BFH)

Bonuszinsen aus einem Bausparvertrag fließen dem Steuerpflichtigen nicht bereits mit dem jährlichen Ausweis der Zinsen auf einem von der Bausparkasse geführten Bonuskonto zu, wenn ein Anspruch auf die Bonuszinsen nur nach einem Verzicht auf das Bauspardarlehen entsteht, die Bonuszinsen erst bei Auszahlung des Bausparguthabens fällig werden und über sie nur in Verbindung mit dem Bausparguthaben verfügt werden kann (; veröffentlicht am ).

Sachverhalt: Die Beteiligten streiten über den Zufluss von Bonuszinsen aus einem Bausparvertrag.

Der BFH führte hierzu aus:

  • Entgegen der Auffassung des Klägers führte der jährliche Ausweis der Bonuszinsen auf dem Bonuskonto noch nicht zu einem Zufluss i. S. des § 11 Abs. 1 Satz 1 EStG.

  • Im Streitfall handelt es s...

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