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Einkommensteuer | Steuerliche Behandlung von Veräußerungsgewinnen und -verlusten im Falle des sog. Bondstripping I (BFH)
§ 32d Abs. 2 Nr. 1 Satz 1
Buchst. b EStG in der bis zum
JStG 2020
geltenden Fassung ist nicht dergestalt teleologisch zu reduzieren, dass die
Norm keine Anwendung findet, wenn durch die Veräußerung einer Kapitalforderung
i. S. des
§ 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 EStG an eine
Kapitalgesellschaft, an der der Steuerpflichtige zu mindestens 10 % beteiligt
ist, ein Verlust entsteht (; veröffentlicht am
).
Sachverhalt: Der Kläger erwarb drei Bundesanleihen mit einer Laufzeit bis 2039/2040. Diese Bundesanleihen wurden auf Anweisung des Klägers in den Anleihemantel und die Zinsscheine getrennt. Anschließend veräußerte der Kläger die Zinsscheine. Auch veräußerte er den Anleihemantel an die A GmbH, deren alleiniger Gesellschafter und Geschäftsführer der Kläger war. Die A GmbH veräußerte diesen we...