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Umsatzsteuer | Steuerentstehung und -berichtigung bei späterer Vereinnahmung des Entgelts (BFH)
Die Steuer entsteht auch dann mit
der Leistungsausführung (§ 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a Sätze 1 und 2
UStG), ohne dass es zu einer
Steuerberichtigung (§ 17 Abs. 2 Nr. 1 und Abs. 1 Satz 1 UStG)
kommt, wenn der Unternehmer für die Errichtung einer Photovoltaikanlage mit
dessen Betreiber vereinbart, dass das Entgelt hierfür nur insoweit geschuldet
wird, als es durch Einnahmen aus der Stromeinspeisung beglichen werden kann
(Anschluss an
:
; veröffentlicht am
).
Hintergrund: Nach § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a Satz 1 UStG entsteht die Steuer für Lieferungen und sonstige Leistungen bei der Berechnung der Steuer nach vereinbarten Entgelten (Soll-Besteuerung i.S. des § 16 Abs. 1 Satz 1 UStG) mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums, in dem die Leistungen ausgeführt worden s...