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EÜR | Übergang von der EÜR zur Gewinnermittlung nach § 13a EStG
Beim Wechsel eines Landwirts von der Einnahmen-Überschussrechnung (EÜR) zur Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen gem. § 13a EStG ist ein Übergangsgewinn zu ermitteln, um sicherzustellen, dass alle Geschäftsvorfälle steuerlich einmal erfasst werden. Nur soweit im Rahmen des § 13a EStG die Grundsätze des § 4 Abs. 3 EStG für die EÜR fortgelten, braucht ein Übergangsgewinn nicht ermittelt zu werden.S. 246
Der Kläger war Landwirt und ermittelte seinen Gewinn vom bis nach § 4 Abs. 3 EStG und stellte für das Wirtschaftsjahr vom bis auf die Gewinnermittlung nach § 13a EStG um. Das Finanzamt ermittelte einen Übergangsgewinn von ca. 16.000 €, den es zur Hälfte im Streitjahr 2016 ansetzte.
Der [i]Ermittlung eines Übergangsgewinns erforderlichBFH bestätigte das Erfordernis der Ermittlung eines Übergangsgewinns. Die Gewinnermittlung nach § 13a EStG stellt einen typisierten Betrie...