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Steuerrecht | Keine Fahrtenbuchmethode bei Schätzung der Benzinkosten
Die Fahrtenbuchmethode bei Überlassung eines Dienstwagens auch zur privaten Nutzung setzt nicht nur ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch voraus, sondern auch den Nachweis der tatsächlichen Kfz-Kosten. Die Fahrtenbuchmethode scheidet daher aus, wenn der Arbeitgeber die Benzinkosten des Dienstwagens lediglich schätzt, weil der Dienstwagen an einer betrieblichen Zapfsäule ohne Zählwerk betankt wurde.
Nach [i]Fahrtenbuchmethode setzt Fahrtenbuch und Nachweis der Kfz-Kosten voraus dem BFH setzt die Fahrtenbuchmethode nicht nur ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch voraus, sondern auch den Nachweis der entstandenen Kfz-Aufwendungen durch entsprechende Belege. Eine Schätzung der Kfz-Kosten ist damit nicht vereinbar. Dies gilt selbst dann, wenn der Arbeitgeber eher höhere Kosten schätzt und einen Sicherheitszuschlag ansetzt.
Im [i]Fahrzeuge wurden an betrieblicher Zapfsäule betankt Streitfall hatte die Klägerin ihren Arbeit...