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LSG Sachsen-Anhalt Urteil v. - L 7 SB 7/20

Gesetze: Teil A Nr 6 Buchst a VMG; § 152 Abs 1 SGB IX; Teil A Nr 6 Buchst b VMG; Teil A Nr 6 Buchst c VMG; § 152 Abs 4 SGB IX

Leitsatz

Leitsatz:

1. Der Nachteilsausgleich Blindheit ist beschränkt auf Störungen des Sehapparats und erfasst keine gnostischen - neuropsychologischen - Störungen des visuellen Erkennens (vgl BSG, Urt v - B 9 SB 1/18 R - juris).

2. Kann bei dem behinderten Menschen wegen fehlender Reaktion auf visuelle Reize und fehlender Kommunikationsfähigkeit weder eine Sehschärfe noch die Gesichtsfeldfunktion nach Teil A Nr 6 Buchst a und b VMG überprüft werden, geht diese Beweislosigkeit zu seinen Lasten.

Fundstelle(n):
KAAAJ-34614

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