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LSG Sachsen-Anhalt Urteil v. - L 5 AS 708/18

Gesetze: § 22 Abs 1 S 1 SGB II; § 22 Abs 1 S 2 SGB II; § 22 Abs 1 S 3 SGB II

Leitsatz

Leitsatz:

Zur Bestimmung der Angemessenheit der Heizkosten ist im Landkreis Harz auf die Werte des Bundesweiten Heizspiegels zurückzugreifen. Die Ermittlung der zu berücksichtigenden Heizkosten durch den Beklagten entspricht nicht den Vorgaben des BSG. Die ermittelten Werte stellen eine unzulässige Pauschalierung dar. Es fehlen insbesondere die Einbeziehung klimatischer Bedingungen, die Energiepreisentwicklung, die für einfachere Wohnhäuser typischen Energieträger, Gebäudestandard und Stand der Heizungsanlagen.

Fundstelle(n):
WAAAJ-34610

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