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LSG Berlin-Brandenburg Urteil v. - L 4 KG 2/19

Gesetze: § 1 BKGG

Leitsatz

Leitsatz:

1. Kenntnis vom Aufenthalt der Eltern i.S.v. § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BKGG hat ein Kind nicht schon dann, wenn es weiß, dass sich „irgendwo auf der Welt“ zumindest ein Elternteil aufhält, mit dem es in sporadischem Kontakt steht.

2. Kenntnis vom Aufenthalt der Eltern i.S.v. § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BKGG hat ein Kind jedoch, wenn es deren verstetigten konkreten Aufenthaltsort kennt und die Eltern für das Kind postalisch erreichbar sind.

3. Zu den aufenthaltsrechtlichen Voraussetzungen des sozialrechtlichen Kindergelds.

Fundstelle(n):
BAAAJ-34562

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