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LSG Berlin-Brandenburg Urteil v. - L 4 KG 1/20

Gesetze: § 1 BKGG

Leitsatz

Leitsatz:

1. Kenntnis vom Aufenthalt der Eltern i.S.v. § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BKGG hat ein Kind nicht schon dann, wenn es weiß, dass sich „irgendwo auf der Welt“ zumindest ein Elternteil aufhält, mit dem es in sporadischem Kontakt steht.

2. In sozialer Hinsicht steht ein Kind schon dann einer Vollwaisen gleich, wenn es nicht weiß, wo sich zumindest ein Elternteil regelmäßig aufhält, etwa, weil der Aufenthalt des Elternteils – z.B. während einer Flucht oder bei bürgerkriegsbedingtem häufigem Ortswechsel – absehbar nur vorübergehenden Charakter hat.

Fundstelle(n):
DStR 2023 S. 1143 Nr. 21
RAAAJ-34561

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