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LSG Baden-Württemberg Urteil v. - L 12 U 2157/21

Gesetze: SGB VII § 8

Leitsatz

Leitsatz:

Das An- und Ablegen der Arbeitskleidung bildet bei natürlicher Betrachtungsweise mit der eigentlich versicherten Tätigkeit eine Einheit. Gelangt ein mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit von der Bearbeitung eines Werkstücks stammender Metalldraht in den Fuß des Klägers, ist bei Ausschluss eines anderen Geschehensablaufs mit Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass sich der Kläger diese Verletzung beim Umkleiden zugezogen hat.

Fundstelle(n):
DAAAJ-34544

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