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BFH Urteil v. - IX R 255/87 BStBl 1988 II S. 435

Gesetze: EStG § 22 Nr. 4 Satz 3GG Art. 3

Wahlkampfkosten zur Erlangung eines Bundestagsmandats

Leitsatz

Auch der erfolglose Bewerber um ein Bundestagsmandat kann seine Wahlkampfkosten nicht als Werbungskosten bei den sonstigen Einkünften abziehen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1988 II Seite 435
YAAAA-92554

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