Bilanzierung bei Personengesellschaften
3. Aufl. 2023
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
10. Die Option zur Körperschaftsbesteuerung nach § 1a KStG
10.1 Optionsausübung als fiktiver Formwechsel
Die gesellschaftsrechtliche und steuerliche Beurteilung von Personengesellschaften unterscheidet sich grundlegend von derjenigen von Kapitalgesellschaften. Mit Einführung der Option zur Körperschaftsbesteuerung nach § 1a KStG mit dem Körperschaftsteuermodernisierungsgesetz vom wurde allerdings die Möglichkeit geschaffen, durch Ausübung der neu geregelten Option Personengesellschaften und ihre Gesellschafter einer Besteuerung zu unterwerfen, die der Besteuerung von Kapitalgesellschaften bzw. ihrer Gesellschafter gleicht. Ungeachtet dessen gelten die handelsrechtlichen sowie die zivilrechtlichen Vorschriften für eine optierende Personengesellschaft fort.
Die Option zur Körperschaftsbesteuerung wird durch unwiderruflichen Antrag ausgeübt, der spätestens einen Monat vor Beginn des Wirtschaftsjahrs zu stellen ist, ab dem die Besteuerung wie eine Kapitalgesellschaft gelten soll (§ 1a Abs. 1 Satz 2 KStG). Im Rahmen der Optionsausübung erfolgt zunächst ein fiktiver Formwechsel der ausübenden Personenhandelsgesellschaft in eine Kapitalgesellschaft ...