Bilanzierung bei Personengesellschaften
3. Aufl. 2023
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5. Handelsrechtliche Rechnungslegung bei Personenhandelsgesellschaften (IDW RS HFA 7 n. F.)
5.1 Allgemeines
Am verabschiedete der Hauptfachausschuss des IDW die Neufassung der IDW-Stellungnahme: Handelsrechtliche Rechnungslegung bei Personenhandelsgesellschaften (IDW RS HFA 7 n. F.). Die Überarbeitung der bisherigen Stellungnahme IDW RS HFA 7 (Zur Rechnungslegung bei Personenhandelsgesellschaften) mit Stand vom wurde aufgrund der Änderungen der gesetzlichen Regelungen durch das BilRUG, Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie sowie CSR-Umsetzungsgesetz erforderlich. Die zentrale Änderung der Neufassung liegt in der Bilanzierung bei Abfindung ausscheidender Gesellschafter durch die Personenhandelsgesellschaft. Scheidet ein Gesellschafter aus einer Personenhandelsgesellschaft aus und erhält er eine (Bar-)Abfindung, die über dem Buchwert seines Kapitalanteils liegt, so ist neben der bisher allein zulässigen Aufstockungslösung fortan auch die Bilanzierung nach der sog. Verrechnungsmethode zulässig.
5.2 Rechnungslegungspflicht von Personenhandelsgesellschaften
Gemäß § 6 Abs. 1 HGB i. V. m. § 242 Abs. 1 Satz 1...