Bilanzierung bei Personengesellschaften
3. Aufl. 2023
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3. Bedeutung der Ausschüttungssperre für Personenhandelsgesellschaften
3.1 Ausschüttungssperre nach § 268 Abs. 8 HGB
3.1.1 Regelungen der Ausschüttungssperre nach § 268 Abs. 8 HGB
Regelungsinhalt
§ 268 Abs. 8 HGB enthält für bestimmte Beträge eine Ausschüttungssperre. Sie zielt darauf ab, als eine Art Korrektiv zu der im Interesse einer verbesserten Informationsfunktion des handelsrechtlichen Jahresabschlusses durch das BilMoG zugelassenen bilanziellen Erfassung unsicherer bzw. noch nicht realisierter Beträge zu wirken. Es soll dadurch das Spannungsverhältnis zwischen der auf der einen Seite bewusst gewollten Information der Abschlussadressaten durch den Ansatz derartiger Werte und auf der anderen Seite dem Festhalten an traditionellen Bilanzierungsprinzipien und dem Gläubigerschutzgedanken des Handelsgesetzbuchs (insbesondere das Vorsichts- und das Realisationsprinzip, § 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB) gemildert werden.
Eine Ausschüttung von Gewinnen ist nur dann möglich, wenn die nach der Ausschüttung verbleibenden frei verfügbaren Rücklagen abzüglich eines Verlustvortrags bzw. zuzüglich eines Gewinnvortrags den insgesamt angesetzten Beträgen mindestens entsprechen. Die Gewinnrücklagen zuzüglich der bestehenden frei ver...