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BFH Urteil v. - II R 198/84 BStBl 1988 II S. 4

Gesetze: BewG 1965 § 111 Nr. 4

Versorgungsbezüge, die ein Arzt nach Maßgabe einer Satzung der Kassenärztlichen Vereinigung erhält, sind nach § 111 Nr. 4 BewG steuerfrei (Änderung der Rechtsprechung)

Leitsatz

Versorgungsbezüge aus der "erweiterten Honorarverteilung" nach Maßgabe einer Satzung der Kassenärztlichen Vereinigung sind als gesetzliche Versorgungsbezüge i.S. des § 111 Nr. 4 BewG 1965 von der Zurechnung zum sonstigen Vermögen ausgenommen.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
BStBl 1988 II Seite 4
FAAAA-92543

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