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Verfahrensrecht | Keine Erinnerungsschreiben für fällig werdende Steuervorauszahlungen (FinMin)
Die Thüringer Finanzverwaltung wird keine Erinnerungsschreiben mehr für fällig werdende Steuervorauszahlungen verschicken. Am muss die nächste Vorauszahlung gezahlt werden.
Hierzu führt das Thüringer Finanzministerium weiter aus:
Die Thüringer Finanzämter versenden ab sofort keine Erinnerungsschreiben mehr, um auf künftige Fälligkeiten der Einkommen- und Körperschaftsteuervorauszahlungen hinzuweisen. „Die Erinnerungsschreiben sind obsolet. Steuerpflichtige kennen die Fälligkeitstermine in der Regel aus ihrem Vorauszahlungsbescheid des Finanzamts. Eine Erinnerung ist deshalb in vielen Fällen überflüssig. Die meisten Betroffenen haben die Termine selbst im Blick und im persönlichen Kalender vermerkt“, sagt Finanzministerin Heike Taubert
Voraus...