Auch ein Berufsträger kann ohne Nutzung einer elektronischen Übermittlung via formgerecht Klage per Fax erheben, wenn er bei
Gericht nicht als professioneller Einreicher in Erscheinung tritt, sondern von seinem Selbstvertretungsrecht Gebrauch macht.
Durch einen Antrag auf Nullfestsetzung und Aufhebung von Schätzungsbescheiden wird der Gegenstand des Klagebegehrens nicht
hinreichend bezeichnet, wenn nach dem erkennbaren tatsächlichen Ziel der Klage eine Herabsetzung der Steuer nach Maßgabe von
noch abzugebenden Steuererklärungen begehrt wird.
Bei der Schätzung der Einkommen- und Umsatzsteuer ist der Ansatz eines über den geschätzten Umsätzen liegenden Gewinns kein
grober Fehler, der zur Nichtigkeit führt
Fundstelle(n): GAAAJ-34394
In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende
NWB-Paket und testen Sie dieses
kostenfrei
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.