Eine doppelte Haushaltsführung kann auch dann beruflich veranlaßt sein, wenn der Arbeitnehmer seine Wohnung am Beschäftigungsort aufgibt und sich nach Jahren dort eine neue Wohnung nimmt
Leitsatz
Hat ein Arbeitnehmer seine Familienwohnung aus privaten Gründen vom bisherigen Wohnort, der auch Beschäftigungsort ist, wegverlegt und zunächst keinen doppelten Haushalt geführt, kann die spätere Begründung eines zweiten Haushalts am Beschäftigungsort beruflich veranlaßt sein, wenn zwischen der Aufgabe der Familienwohnung am Beschäftigungsort und der späteren Errichtung des zweiten Haushalts kein enger Zusammenhang besteht.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BStBl 1988 II Seite 358 GAAAA-92534
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