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BPatG Beschluss v. - 25 W (pat) 597/19

Gesetze: § 9 Abs 1 Nr 2 MarkenG, § 42 Abs 1 MarkenG vom , § 42 Abs 2 MarkenG vom , § 43 Abs 1 MarkenG vom , § 26 MarkenG vom , § 119 MarkenG, § 158 Abs 3 MarkenG, § 158 Abs 5 MarkenG

Markenbeschwerdeverfahren - „KOPIT“ (Wortmarke)/„combit“ (Unionswortmarke) – teilweise Löschung der Eintragung der angegriffenen Marke wegen Verwechslungsgefahr – Nichtbenutzungseinrede – teilweise rechtserhaltende Benutzung der Widerspruchsmarke - teilweise Ähnlichkeit zwischen den sich gegenüberstehenden Waren und Dienstleistungen – durchschnittliche Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BPatG:2022:260922B25Wpat597.19.0

Fundstelle(n):
WAAAJ-34315

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