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BFH Urteil v. - III R 225/83 BStBl 1988 II S. 324

Gesetze: EStG § 2 Abs. 2 Nr. 1EStG § 4 Abs. 1AO 1977 § 227 Abs. 1

Öffentliche Zuschüsse sind regelmäßig Betriebseinnahmen

Leitsatz

1. Öffentliche Zuschüsse zur Liquiditätsstärkung eines Betriebs z. B. nach § 44 StBauFG sind als Betriebseinnahmen bei der steuerlichen Gewinnermittlung zu erfassen, wenn nicht besondere Vorschriften die Befreiung von der Einkommensteuer vorsehen.

2. Die Besteuerung dieser Zuschüsse widerspricht weder der Systematik noch den Wertungen des EStG; ein Steuererlaß wegen sachlicher Unbilligkeit ist deshalb nicht gerechtfertigt.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1988 II Seite 324
RAAAA-92526

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