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NWB 8/2023 S. 527

EinsparVO | Energiesparvorgaben gelten bis zum

Wegen der weiter anhaltenden Notwendigkeit, Gas und Energie einzusparen, hat die Bundesregierung am beschlossen, die Geltungsdauer der Verordnung zu kurzfristigen Energiesparmaßnahmen, die eigentlich am enden sollte, bis zum zu verlängern. Der Bundesrat hat der Verlängerung zugestimmt. Die Einsparvorgaben betreffen das Beheizen von Wohnungen und Schwimmbädern, die Höchsttemperaturen für Luft und Warmwasser in öffentlichen Arbeitsstätten sowie die Beleuchtung von Gebäuden, Denkmälern und Werbeanlagen.