Dirk Eisele, Thomas Seitz, Christian Sterzinger, Renate Vogt, Michael Merx, Dieter J. Zens

Besteuerung der Land- und Forstwirtschaft

11. Aufl. 2023

ISBN der Online-Version: 978-3-482-55198-7
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-68251-3

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Besteuerung der Land- und Forstwirtschaft (11. Auflage)

H. Verfahrensfragen

I. Überblick über die Besteuerungsverfahren

1. Besteuerungsverfahren bei der Einkommensteuer
a) Allgemeines

1807Die ESt wird nach Ablauf des Kj (Veranlagungszeitraum – VZ) nach dem Einkommen veranlagt, das der Stpfl. in diesem VZ bezogen hat. In der Veranlagung wird die Steuer vom FA durch Steuerbescheid festgesetzt. Der Stpfl. hat für den abgelaufenen VZ eine Steuererklärung abzugeben. Die Steuererklärungsfrist endet bei LuF mit abweichendem Wj nicht vor Ablauf des siebten Monats, der auf den Schluss des in dem Kalenderjahr begonnenen Wj folgt. Sofern Personen i. S. der §§ 3 und 4 StBerG mit der Erstellung von Steuererklärungen von LuF beauftragt sind, sind die Erklärungen spätestens bis zum 31.7. des zweiten auf den Besteuerungszeitraum folgenden Kalenderjahres abzugeben. Die FÄ können aber einzelne Erklärungen mit angemessener Frist vor Ende der verlängerten Frist anfordern.

Die Erklärungsfristen des § 149 der Abgabenordnung (AO) und die damit zusammenhängenden Fristen und Termine (§ 109 Abs. 2, § 149 Abs. 4, § 152 Abs. 2 und § 233a Abs. 2 AO) wurden durch das Vierte Gesetz zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (Viertes Corona-Steuerhilfegesetz) vom für den Besteue...

Besteuerung der Land- und Forstwirtschaft

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