Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
LSG Schleswig-Holstein Urteil v. - L 10 KR 18/19

Gesetze: SGB V § 49 Abs. 1 Nr. 5; BGB § 187 Abs. 1

Leitsatz

Leitsatz:

1. Bei der Wochenfrist für die Meldeobliegenheit einer Arbeitsunfähigkeit in § 49 Abs. 1 Nr. 5 SGB V handelt es sich um eine Ereignisfrist iSv § 187 Abs. 1 BGB. Dafür sprechen der Gesetzeswortlaut, die Gesetzessystematik sowie der Sinn und Zweck der in diesem Zusammenhang maßgeblichen Regelungen.

2. Nach § 188 Abs. 2 Alt. 1 BGB ist deshalb der erste Tag der (ggf. weiteren) Arbeitsunfähigkeit in die Fristberechnung der Meldeobliegenheit nach § 49 Abs. 1 Nr. 5 SGB V nicht mit einzubeziehen.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
SAAAJ-34095

In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:

Kiehl Büroberufe
Kiehl Die Steuerfachangestellten Plus
NWB Lohn, Deklaration & Buchhaltung
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen