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BFH Urteil v. - VIII R 272/83 BStBl 1988 II S. 264

Gesetze: EStG 1971 § 2aEStG 1975 § 15 Abs. 2BewG § 51 Abs. 5

Das Verlustausgleichsverbot für Verluste aus gewerblicher Tierzucht oder gewerblicher Tierhaltung ist nicht verfassungswidrig und gilt auch für Verluste aus gewerblicher Pelztierzucht

Leitsatz

Das Verlustausgleichsverbot des § 2a EStG 1971 (§ 15 Abs. 2 EStG 1975) ist nicht verfassungswidrig und gilt auch für Verluste aus gewerblicher Pelztierzucht (Nerzzucht).

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1988 II Seite 264
AAAAA-92510

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