Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
LSG Baden-Württemberg Urteil v. - L 10 LW 1753/22

Gesetze: SGG § 64; SGG § 67; SGG § 73; SGG § 105 Abs. 2; ZPO § 85 Abs. 2

Leitsatz

Leitsatz:

Das Verschulden der Bevollmächtigten ist dem Beteiligten wie eigenes Verschulden zuzurechnen. Ein nicht zurechenbares Verschulden von Hilfspersonen liegt nur dann vor, wenn es trotz ausreichender Vorkehrungen zu einem Büroversehen gekommen ist. Bestehen nur allgemeine Anweisungen an das Sekretariat, Berufungen per Fax einzulegen ohne konkrete Vorgaben zur Führung und Handhabung eines Fristenkalenders, liegt ein schuldhaftes Organisationsverschulden vor.

Fundstelle(n):
VAAAJ-34081

In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:

Kiehl Büroberufe
Kiehl Die Steuerfachangestellten Plus
NWB Lohn, Deklaration & Buchhaltung
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen