Bilanzenzusammenhang; Rücklage
Rechtsfrage
Liegen die in § 6b Abs. 3 EStG genannten Voraussetzungen im Jahr 2003 nicht vor, ist dann eine Rücklage nach § 6b EStG unabhängig davon, ob sie im Jahr 2002 zu Recht gebildet worden ist, im Jahr 2003 gewinnwirksam aufzulösen? Sind die auf Rückstellungen anzuwendenden Regeln des formellen Bilanzenzusammenhangs auch auf Rücklagen nach § 6b EStG erfolgswirksam anzuwenden?
Gesetze: EStG § 6b, EStG § 4 Abs 2
Instanzenzug (anhängig gemeldet seit 20.02.2023): ,F
Zulassung: durch FG
Dieses Verfahren ist anhängig
Fundstelle(n):
SAAAJ-34056