Ausland; Freistellung; Gewinnausschüttung; Organschaft; Tochtergesellschaft; Unionsrecht
Rechtsfrage
Ist Art. 4 Abs. 1 Buchst. a der Mutter-Tochter-Richtlinie dahin auszulegen, dass er einer nationalen Steuerregelung wie der einer sog. Bruttobesteuerung (§ 15 Satz 1 Nr. 2 KStG) entgegensteht, wonach Gewinnausschüttungen von EU–Tochtergesellschaften bei der EU-Muttergesellschaft nicht freizustellen sind und es ohne weitere Ausschüttung zu einer Besteuerung beim Organträger kommt?
Gesetze: EStG § 15 Abs 1 S 1 Nr 2, EStG § 3 Nr 40, KStG § 15 S 1 Nr 2, KStG § 8b, EWGRL 435/90 Art 4 Abs 1 Buchst a
Instanzenzug (anhängig gemeldet seit 20.02.2023):
Zulassung: durch FG
Dieses Verfahren ist anhängig
Fundstelle(n):
TAAAJ-34047