Dinge in Bewegung
Die [i]Neugier und Bewegungsdrang dulden keinen StillstandMobilität kennt keine Grenzen. Das ist zwar auch ein wenig eine Frage der Physik und des Alters, trotzdem ist Mobilität eine ziemlich ungebundene Sache. Menschen lieben Geschwindigkeit, sie reisen und entdecken gern neue Landschaften. Sie lassen sich gern exotische Spezialitäten mitbringen und konsumieren Waren vom anderen Ende der Welt. Das alles geschieht nicht völlig unabhängig vom Preis, doch praktisch unabhängig von Zeitaltern, Moden und politischen Systemen. Die Menschheit ging voran, dann rollte sie und inzwischen rast sie.
[i]Regelwerke über den internationalen TransportAusnahmsweise geht es in der IWB um Verkehrsmittel. Vorpeil nimmt sich ab der Haftung beim internationalen Gütertransport an. Unterschiedliche Transportmittel – unterschiedliche Regeln! Damit wird der Steuerberater eher am Rande zu tun haben. Doch ist es interessant, sich die Grundzüge der Haftung nach den wichtigsten Übereinkommen (CMR, CIM, CMNI und Montrealer Übereinkommen) einmal anzuschauen. Man findet Verbindendes. So bietet sich angesichts stark standardisierter Entschädigungen, Haftungsausschlüsse und -beschränkungen in vielen Fällen der Abschluss einer Transportversicherung an.
[i]Entschärfungen, Klarstellungen und doch unverändert hohe Compliance-Anforderungen beim StAbwGDie Dinge im Internationalen Steuerrecht sind ebenfalls mächtig in Bewegung: die Schwarze EU-Liste nicht kooperativer Gebiete ist gerade fünf Jahre alt. Das deutsche Steueroasen-Abwehrgesetz eineinhalb Jahre. Aber inzwischen staunt man nicht einmal mehr über den Namen dieses Gesetzes. Es wurde jüngst durch das JStG 2022 an einigen Stellen geändert, u. a. im Bereich der erweiterten Quellenbesteuerung. Es gab einige Entschärfungen der Norm, wie Grotherr ab nachweist. Doch muss man unverändert aufpassen, besonders im Steuerabzugsverfahren.
[i]EU-Vorschlag für befristeten Beihilferahmen zur Gestaltung des Wandels unter https://go.nwb.de/fch5eWie schnell die Dinge vorangehen, zeigt auch die regelmäßige Darstellung zum EU-Beihilferecht (hier ab ) von Cloer/Vogel. Wer diese Aufsätze regelmäßig liest, findet die Namen der Verfahren oft nach Jahren wieder – vom Vorverfahren über das Gericht erster Instanz bis zum EuGH. Die EuGH-Entscheidungen aus dem Jahr 2022 sind also interessant, weil man die Vorgeschichte kennt. Auch die Einigung von Europäischem Parlament und Mitgliedstaaten auf eine Verordnung (EU) 2022/2560 gegen binnenmarktverzerrende Subventionen aus Drittstaaten verdient bereits jetzt Beachtung. Insgesamt ist kein Schlusspunkt der jahrelangen Streits um unzulässige Beihilfen erreicht. Im Gegenteil – im Hinblick auf jüngste Reformvorschläge der EU-Kommission wird sich das Rad ggf. bald noch schneller drehen.
Am Ende bestehen Parallelen zwischen Steuergesetzgebung und Mobilität im Verkehr: Sie müssen zuverlässig und für den Zweck passend sein, aber trotz Vorfahrtsregeln und Fahrplan doch flexibel bleiben.
Ich wünsche Ihnen viel Spaß mit dieser Ausgabe
Nils Henrik Feddersen
Fundstelle(n):
IWB 4 / 2023 Seite 1
BAAAJ-34027