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NWB EV 3/2023 S. 96

Erbrecht | Erfüllung einer Pflichtteilsstrafklausel (OLG)

Eine Aufforderung zur Nachbesserung des seitens des Pflichtteilsberechtigten vom Erben angeforderten Nachlassverzeichnisses führt i. d. R. noch nicht zur Verwirkung des Erbanspruchs nach dem Längstlebenden, sofern die Pflichtteilsstrafklausel vorsieht, der Pflichtteil müsse hierzu vom Längstlebenden gefordert werden.

Quelle: OLG Frankfurt/Main, Beschluss v.  - 21 W 182/21, NWB AAAAJ-31885