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Finanzgericht Hamburg  Urteil v. - 5 K 91/22

Gesetze: UStG § 1 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1

Umsatzsteuer: Leistungsaustausch durch die Verlagerung von Gefahrenstoffen gegen Entgelt nebst Verzicht auf Einwendungen gegen Bebauungsplan

Leitsatz

Verpflichtet sich der Inhaber einer Genehmigung zur Lagerung von Gefahrenstoffen aufgrund eines Vertrages mit einem Bundesland dazu, die Gefahrenstoffe so zu lagern, dass erforderliche Abstände zu einem geplanten Wohngebiet eingehalten werden, und nimmt er in diesem Zusammenhang Einwendungen gegen einen Bebauungsplan zurück und erhält er dafür vom Land einen Geldbetrag, liegt ein steuerbarer Umsatz i.S. des § 1 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 UStG vor.

Fundstelle(n):
RAAAJ-34000

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