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BPatG Urteil v. - 1 Ni 6/18

Gesetze: § 22 Abs 1 PatG, § 21 Abs 1 Nr 1 PatG, § 3 PatG, § 4 PatG, § 21 Abs 1 Nr 4 PatG

Patentnichtigkeitssache – „Vorrichtung zur optischen Verkehrsraumüberwachung in einem Fahrzeug“ – Stand der Technik – keine erfinderische Tätigkeit - unzulässige Erweiterung

Tatbestand

Mit ihrer Klage begehrt die Klägerin die Nichtigerklärung des am 23. Januar 2003 beim Deutschen Patent- und Markenamt angemeldeten deutschen Patents 103 02 541 (im Folgenden: Streitpatent), dessen Erteilung am 4. Juli 2013 veröffentlicht worden ist. Das Streitpatent trägt die Bezeichnung „Vorrichtung zur optischen Verkehrsraumüberwachung in einem Fahrzeug“.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu


ECLI Nummer:
ECLI:DE:BPatG:2020:220620U1Ni6.18.0

Fundstelle(n):
HAAAJ-33951

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