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Cum-Ex | Verfassungsbeschwerde gegen strafrechtliche Verurteilung ohne Erfolg (BVerfG)
Das BVerfG hat eine Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung
angenommen, die sich gegen eine strafrechtliche Verurteilung wegen
Steuerstraftaten im Zusammenhang mit Aktienkäufen über den Dividendenstichtag
(sog. Cum-Ex-Geschäfte) richtet. Der Beschwerdeführer macht eine Verletzung
seines Rechts aus Art. 101 Abs. 1 Satz 2 Grundgesetz (GG) auf die Entscheidung
durch den gesetzlichen Richter geltend. Zwei Mitglieder der zuständigen
Strafkammer des Landgerichts waren an einem zuvor gegen zwei Börsenhändler
wegen Beihilfe zu Steuerstraftaten gefällten Urteil beteiligt gewesen. Die
schriftlichen Urteilsgründe des Urteils enthielten auch Ausführungen zur Rolle
des - an diesem Verfahren unbeteiligten - Beschwerdeführers als Haupttäter
().
Sachverhalt: Im März 2020...